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   BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 1/09 R   

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https://dejure.org/2010,3531
BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 1/09 R (https://dejure.org/2010,3531)
BSG, Entscheidung vom 10.03.2010 - B 3 KR 1/09 R (https://dejure.org/2010,3531)
BSG, Entscheidung vom 10. März 2010 - B 3 KR 1/09 R (https://dejure.org/2010,3531)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Krankenversicherung; Hilfsmittel; Leistungspflicht für notwendige Wartung und technische Kontrolle auch schon vor 1.4.2007; Anspruch auf Instandsetzung ist nicht auf bewilligtes Hilfsmittel beschränkt; Begriff der Instandsetzung; Nichtgeltung des Arztvorbehaltes im ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 Abs 3 S 1 Alt 1 SGB 5 vom 21.12.1992, § 15 Abs 1 S 2 SGB 5 vom 20.12.1988, § 33 Abs 1 S 1 SGB 5 vom 19.06.2001, § 33 Abs 1 S 2 SGB 5 vom 19.06.2001, § 33 Abs 1 S 3 SGB 5 vom 14.11.2003
    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Leistungspflicht für notwendige Wartung und technische Kontrolle auch schon vor 1.4.2007 - Anspruch auf Instandsetzung ist nicht auf bewilligtes Hilfsmittel beschränkt - Begriff der Instandsetzung - Nichtgeltung des Arztvorbehaltes im ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 Abs 3 S 1 Alt 1 SGB 5 vom 21.12.1992, § 15 Abs 1 S 2 SGB 5 vom 20.12.1988, § 33 Abs 1 S 1 SGB 5 vom 19.06.2001, § 33 Abs 1 S 2 SGB 5 vom 19.06.2001, § 33 Abs 1 S 3 SGB 5 vom 14.11.2003
    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Leistungspflicht für notwendige Wartung und technische Kontrolle auch schon vor 1.4.2007 - Anspruch auf Instandsetzung ist nicht auf bewilligtes Hilfsmittel beschränkt - Begriff der Instandsetzung - Nichtgeltung des Arztvorbehaltes im ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Übernahme von Wartungs- und Reparaturkosten für eine selbst beschaffte C-Leg-Prothese durch die Krankenversicherung - unrechtmäßige Ablehnung der Hilfsmittelversorgung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattung der Kosten für die Wartung und Reparatur einer Oberschenkelprothese mit elektronisch gesteuertem Kniegelenksystem C-Leg

  • rewis.io

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Leistungspflicht für notwendige Wartung und technische Kontrolle auch schon vor 1.4.2007 - Anspruch auf Instandsetzung ist nicht auf bewilligtes Hilfsmittel beschränkt - Begriff der Instandsetzung - Nichtgeltung des Arztvorbehaltes im ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Leistungspflicht für notwendige Wartung und technische Kontrolle auch schon vor 1.4.2007 - Anspruch auf Instandsetzung ist nicht auf bewilligtes Hilfsmittel beschränkt - Begriff der Instandsetzung - Nichtgeltung des Arztvorbehaltes im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 13 Abs. 3; SGB V § 33
    Erstattung der Kosten für die Wartung und Reparatur einer Oberschenkelprothese mit elektronisch gesteuertem Kniegelenksystem C-Leg

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Pflicht der Krankenkassen zur Instandsetzung von Hilfsmitteln (Dennis Bunge)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 20/04 R

    Krankenversicherung - Beweisanforderung für Funktionstauglichkeit,

    Auszug aus BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 1/09 R
    c) Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass beinamputierte Versicherte grundsätzlich einen Anspruch auf Ausstattung mit einem C-leg haben (vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 44 sowie BSGE 93, 183 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 8) .
  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 1/99 R

    Bindung des Tatsachengerichts an rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts,

    Auszug aus BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 1/09 R
    Zudem hat der erkennende Senat bereits wiederholt entschieden, dass der Arztvorbehalt des § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB V im Hilfsmittelbereich nicht gilt und das Fehlen einer vertragsärztlichen Verordnung den Leistungsanspruch auf ein Hilfsmittel grundsätzlich nicht ausschließt (vgl Urteile vom 16.9.1999, BSGE 84, 266 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 33 und vom 28.6.2001, BSGE 88, 204 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 41) .
  • BSG, 23.07.1998 - B 1 KR 3/97 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - ärztliche Leistung - Mißachtung -

    Auszug aus BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 1/09 R
    Dass er die Forderung tatsächlich erst am 8.2.2006 erfüllt hat, ist demgegenüber unerheblich, weil der Leistungserbringer mit der Abnahme der Werkleistung eine fällige Werklohnforderung erworben hat und der Versicherte bis zur tatsächlichen Begleichung des Rechnungsbetrages von der Krankenkasse grundsätzlich bereits die Freistellung von der Zahlungspflicht verlangen kann (BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 17; BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 14; Helbig in jurisPK, SGB V, 1.8.2007, § 13 RdNr 58) .
  • BSG, 28.06.2001 - B 3 KR 3/00 R

    Krankenversicherung - Begriffsabgrenzung zwischen Heil- und Hilfsmittel -

    Auszug aus BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 1/09 R
    Zudem hat der erkennende Senat bereits wiederholt entschieden, dass der Arztvorbehalt des § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB V im Hilfsmittelbereich nicht gilt und das Fehlen einer vertragsärztlichen Verordnung den Leistungsanspruch auf ein Hilfsmittel grundsätzlich nicht ausschließt (vgl Urteile vom 16.9.1999, BSGE 84, 266 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 33 und vom 28.6.2001, BSGE 88, 204 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 41) .
  • BSG, 06.02.1997 - 3 RK 12/96

    Hilfsmittelversorgung mit Elektrorollstuhl umfaßt auch Stromkosten

    Auszug aus BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 1/09 R
    Dies ergibt sich aus der Pflicht der Krankenkassen, die Versicherten mit dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden, stets funktionsfähigen, den individuellen Bedürfnissen angepassten, in der Nutzung jederzeit sicheren Hilfsmitteln zu versorgen und dabei auch die sich aus dem bestimmungsmäßigen Gebrauch resultierenden laufenden Kosten zu tragen (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 11 zur Haftpflichtversicherung für Elektrorollstühle; BSGE 80, 93 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 24 zur Antriebsenergie für Elektrorollstühle; Beck in jurisPK, SGB V, 2008, § 33 RdNr 91).
  • BSG, 14.09.1994 - 1 RK 56/93

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Elektrorollstuhl - Betriebskosten -

    Auszug aus BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 1/09 R
    Dies ergibt sich aus der Pflicht der Krankenkassen, die Versicherten mit dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden, stets funktionsfähigen, den individuellen Bedürfnissen angepassten, in der Nutzung jederzeit sicheren Hilfsmitteln zu versorgen und dabei auch die sich aus dem bestimmungsmäßigen Gebrauch resultierenden laufenden Kosten zu tragen (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 11 zur Haftpflichtversicherung für Elektrorollstühle; BSGE 80, 93 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 24 zur Antriebsenergie für Elektrorollstühle; Beck in jurisPK, SGB V, 2008, § 33 RdNr 91).
  • BSG, 06.06.2002 - B 3 KR 68/01 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Oberschenkelprothese mit Kniegelenksystem

    Auszug aus BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 1/09 R
    c) Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass beinamputierte Versicherte grundsätzlich einen Anspruch auf Ausstattung mit einem C-leg haben (vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 44 sowie BSGE 93, 183 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 8) .
  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R

    Erlaubnisvorbehalt bei neuartiger Arzneitherapie, Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 1/09 R
    Dass er die Forderung tatsächlich erst am 8.2.2006 erfüllt hat, ist demgegenüber unerheblich, weil der Leistungserbringer mit der Abnahme der Werkleistung eine fällige Werklohnforderung erworben hat und der Versicherte bis zur tatsächlichen Begleichung des Rechnungsbetrages von der Krankenkasse grundsätzlich bereits die Freistellung von der Zahlungspflicht verlangen kann (BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 17; BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 14; Helbig in jurisPK, SGB V, 1.8.2007, § 13 RdNr 58) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2017 - L 16/4 KR 65/12

    Gewährung eines Blindenführhundes wegen starker Sehbehinderung; Versorgung eines

    Im Übrigen ging das BSG jedenfalls bis zur Einführung des § 33 Abs. 5a SGB V zum 30. Oktober 2012 (BGBl. I 2246) davon aus, dass eine fehlende Verordnung den Leistungsanspruch nicht ausschließt (BSG, Urteil vom 10. März 2010 - B 3 KR 1/09 R Rdnr 31 mwN; Nolte, Kasseler Kommentar, Stand: März 2017, § 33 Rdnr 64a).
  • SG Detmold, 05.11.2019 - S 5 KR 460/16

    Krankenkasse muss Gebühren für den Transport im RTW erstatten

    Im Verhältnis zum Versicherten kann sich die Krankenkasse nicht auf die fehlende Verordnung einer Leistung berufen (für den Hilfsmittelbereich: BSG, Urteil vom 10. März 2010 - B 3 KR 1/09 R -, SozR 4-2500 § 33 Nr. 29).
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.12.2011 - L 5 KR 31/10

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Handbike mit zuschaltbarem Elektroantrieb -

    Insoweit schließt sich der erkennende Senat der wiederholten Rechtsprechung des 3. Senats des BSG an, dass der Arztvorbehalt des § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB V im Hilfsmittelbereich nicht gilt und das Fehlen einer vertragsärztlichen Verordnung den Leistungsanspruch auf ein Hilfsmittel grundsätzlich nicht ausschließt (vgl. Urteile vom vom 10. März 2010 - B 3 KR 1/09 R, veröffentlicht in juris, vom 16. September 1999, BSGE 84, 266 und vom 28. Juni 2001, BSGE 88, 204).
  • SG Berlin, 11.04.2016 - S 81 KR 1181/14

    Krankenversicherung - keine Erstattung von Kosten für von einem Berliner

    Zu berücksichtigen ist insoweit überdies, dass es bis zur Einführung des § 33 Abs. 5a SGB V (durch das Gesetz vom 23. Oktober 2012, BGBl. I S. 2246) nach ständiger Rechtsprechung des BSG für das Bestehen eines Sachleistungsanspruchs nach § 33 SGB V einer vertragsärztlichen Verordnung grundsätzlich nicht bedurfte, weil der Arztvorbehalt des § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB V im Hilfsmittelbereich nicht gilt (vgl. BSG, Urteil vom 10. März 2010 - B 3 KR 1/09 R -, Rn. 31, m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2011 - L 9 KR 152/08

    Krankenversicherung - beinamputierter Versicherter - grundsätzlicher Anspruch auf

    Davon gehe auch das Bundessozialgericht in verschiedenen Urteilen aus (Hinweis u.a. auf das Urteil vom 10. März 2010, B 3 KR 1/09 R).

    So hat auch das Bundessozialgericht mehrfach und ausdrücklich entschieden, dass beinamputierte Versicherte grundsätzlich einen Anspruch auf Ausstattung mit einem C-Leg haben (vgl. Urteil vom 10. März 2010, B 3 KR 1/09 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 24 m.w.N.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.04.2020 - L 8 SO 283/19
    Dabei ist die Frage der Instandhaltung aber nicht notwendig an die Entscheidung über den Primäranspruch gekoppelt; eine Anknüpfung an die frühere Bewilligungsentscheidung über das Hilfsmittel erscheint nach der Rechtsprechung des 3. Senats des BSG (Urteil vom 10.3.2010 - B 3 KR 1/09 R - juris Rn. 21, 22 ff.) nicht zwingend.

    Eine Instandsetzung im Sinne des § 33 Abs. 1 Satz 5 SGB V setzt einen regelwidrigen Zustand des Hilfsmittels, z.B. einen Defekt voraus, der mittels Reparatur behoben werden muss, umfasst ist aber auch die Wiederherstellung oder das Ausbessern (BSG, Urteil vom 10.3.2010 - B 3 KR 1/09 R - juris Rn. 17).

  • LSG Sachsen, 17.05.2013 - L 1 KR 146/11

    Zu den Voraussetzungen der Versorgung mit einem C-leg - Krankenversicherung;

    So habe auch das BSG mehrfach und ausdrücklich entschieden, dass beinamputierte Versicherte grundsätzlich einen Anspruch auf Ausstattung mit einem C-Leg hätten (Hinweis auf BSG, Urteil vom 10. März 2010 - B 3 KR 1/09 R - juris Rn. 24).

    Ergänzend ist (nochmals) darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des BSG beinamputierte Versicherte grundsätzlich einen Anspruch auf Ausstattung mit einem C-Leg haben, sofern sie mit dieser Art von künstlichem Kniegelenk im Alltag sicher umgehen können und das Hilfsmittel auch im Übrigen im Einzelfall geeignet und erforderlich ist, um die Behinderung weitestgehend auszugleichen (BSG, Urteil vom 10. März 2010 - B 3 KR 1/09 R - juris Rn. 24).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.10.2012 - L 1 KR 140/12

    Kopforthermtherapie (Helmtherapie) - Kostenerstattung

    Der 3. Senat des Bundessozialgerichts hat dies mit Urteil vom 16. September 1999 - B 3 KR 1/99 R- mit der Begründung verneint, dass der Arztvorbehalt des § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB V nur bezüglich der "Hilfeleistungen anderer Personen" gelte, nach § 15 Abs. 3 SGB V jedoch für die Inanspruchnahme "anderer Leistungen" nicht anzuwenden sei (zuletzt: Urteil vom 10. März 2010 - B 3 KR 1/09 R).
  • SG Oldenburg, 14.02.2012 - S 62 KR 142/10
    Der Kläger verweist auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10. März 2010 (B 3 KR 1/09).

    Aus ebendiesem Grunde kann der Kläger auch nicht mit seinem Hinweis auf die Entscheidung des BSG vom 10. März 2010 (B 3 KR 1/09) gehört werden.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 12.03.2014 - L 6 R 414/12

    Rentenversicherung - Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Übergabe der

    Ob das Fehlen einer vertragsärztlichen Verordnung den Leistungsanspruch auf das Hilfsmittel ausschließt (dagegen BSG, Urteil vom 10.03.2010 - B 3 KR 1/09 R -, juris RdNr. 31), braucht nicht entschieden zu werden.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.04.2011 - L 9 KR 94/11

    Krankenversicherung - Hilfsmittel (hier Hörhilfe) - Abhängigkeit von

  • SG Dresden, 23.11.2011 - S 18 KR 597/08

    Erstattung der Kosten für die Beschaffung einer Brille und zweier Kontaktlinsen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2018 - L 4 KR 30/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.10.2013 - L 1 KR 181/12
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